Zuwanderer lernen Deutsch für den Beruf
Der Bund finanziert ab Juli 2016 berufsbezogene Deutschkurse für Zuwanderer und Flüchtlinge. Diese Kurse schließen an die Integrationskurse an. Das Kabinett hat die Verordnung zur Kenntnis genommen.
Sprache ist das A und O für die Integration in den Arbeitsmarkt sowie in die Gesellschaft. Der Bund erweitert daher ab 1. Juli 2016 die Sprachförderung für die Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben. Aber auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen. Das Erlernen der deutschen Sprache wird so besser mit der Arbeitsmarkt- oder Ausbildungsförderung abgestimmt. Mit der Übernahme der berufsbezogenen Sprachförderung löst der Bund schrittweise das bisher vom Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützte Programm ab.
Zuerst Integrationskurs
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf. In den Integrationskursen lernen Zuwanderer die deutsche Alltagssprache. Sie bekommen Orientierung über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Gesellschaft. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen werden arbeitsuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Sprachkurse und berufliche Qualifizierung verbinden
Die berufsbezogenen Sprachkurse beginnen in der Regel oberhalb des B 1-Niveaus (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Sie werden künftig in drei Modulen angeboten: von Niveau B1 nach B2, von Niveau B2 nach C1 und von Niveau C1 nach C2. So können die Teilnehmer individuell gefördert werden. Bereits während der Sprachkurse können sich die Teilnehmenden in einer Beschäftigung oder beim Praktikum qualifizieren oder eine Ausbildung machen.
Für bestimmte Berufe wie Erzieherinnen, Ärzte oder Pflegekräfte werden spezielle Sprachmodule angeboten. Es wird auch Module geben für Teilnehmer, die das Niveau B1 in den Integrationskursen noch nicht erreicht haben. Der Bedarf an berufsbezogenen Sprachkursen liegt für 2016 bei geschätzt rund 100.000 Teilnehmenden. Der Bund stellt daher in diesem Jahr zusätzlich zum ESF- Programm (113 Millionen Euro) weitere 179 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit Sprache Arbeitsmarktchancen verbessern
Wer an den Sprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Arbeitsuchende Migranten und Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung können in einer Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet werden. Sie haben dann Vorrang bei der Kursbelegung. Die Kurse sind ebenso möglich für Ausbildungssuchende, Auszubildende oder Migranten, die ein berufliches Anerkennungsverfahren gestartet haben.
Wer bereits erwerbstätig ist, muss einen Kostenbeitrag zu den Sprachkursen leisten.
Keinen Kostenbeitrag müssen leisten: Beschäftigte mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie Auszubildende. Kinderbetreuungskosten können in Ausnahmefällen übernommen werden.
Unterrichtsqualität muss stimmen
Die Kurse sollen pro Modul mit mindestens 15 Teilnehmern durchgeführt werden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich. Der Unterricht kann in Vollzeit-, Teilzeit- und bei Bedarf online erfolgen. Die Lehrkräfte müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Deutschkenntnisse auf Niveau C 1 und eine Zusatzqualifikation für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache nachweisen. Lehrkräfte ohne Zusatzqualifikation können vorübergehend für maximal zwei Jahre zugelassen werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzt als das Kompetenzzentrum auch die allgemeine und die berufsbezogene Deutschsprachförderung um.