Internationalisierung fördern: Auslands-BAföG ab dem ersten Semester

Studenten, die ein Auslandsstudium in Mitgliedstaaten der EU anstreben, können bereits ab dem ersten Semester BAföG erhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof am 23. Oktober diesen Jahres entschieden. Das Gericht urteilte, dass durch vorhandene Bestimmungen Studierende in ihren Möglichkeiten beschränkt waren: Bisher mussten BAföG-geförderte Studierende erst ein Jahr in Deutschland absolvieren, ehe sie ins europäische Ausland wechseln konnten. Bei Grenzpendlern wurde zudem ein “ständiger” Wohnsitz an einem grenznahen Ort verlangt. Mit dem Urteil ist eine Auslandsförderung schon ab dem ersten Semester möglich, und es wird nur noch “ein” Wohnsitz vorausgesetzt.

Ein interessanter Nebenaspekt: Künftig werden außerdem auch Praktika außerhalb Europas gefördert. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung absolvierten im Jahr 2005 mehr als 19.500 Auszubildende mit Hilfe der staatlichen Förderung einen Auslandsaufenthalt. Fast die Hälfte der Befragten einer von der Hochschulinformationssystem (HIS)-GmbH durchgeführten Umfrage hätte den Auslandsaufenthalt ohne diese Förderung nicht durchgeführt.

Nähere Informationen zu den Neuerungen rund ums Bafög gibt es auf der Seite des Ministeriums für Bildung und Forschung www.bmbf.de zu finden.

Quelle: http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp07/aff/cp070077de.pdf